Ersatzkasse UVG

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Die Versicherer nach Artikel 68 UVG haben gemäss Artikel 72 UVG in Form einer Stiftung die Ersatzkasse errichtet. Die Homepage informiert Sie über Ziele, Aufgaben und Organisation der Ersatzkasse. Haben Sie weitere Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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