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Ersatzkasse UVG

Organisation und Ziele der Ersatzkasse UVG

  • Die Ersatzkasse UVG wurde von allen Versicherer nach Artikel 68 UVG in Form einer Stiftung errichtet.
  • Der Stiftungsrat ist paritätisch aus Vertretern der Versicherer und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammengesetzt. Die Stiftungsurkunde und die Reglemente bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.
  • Die Ersatzkasse UVG verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Den Schutz aller Arbeitnehmenden im Sinne der obligatorischen Unfallversicherung.

 

Hauptaufgaben der Ersatzkasse UVG

 

  • Die Ersatzkasse UVG erbringt die gesetzlichen Versicherungsleistungen an verunfallte Arbeitnehmer, für deren Versicherung nicht die SUVA zuständig ist und die von ihrem Arbeitgeber nicht versichert worden sind.
  • Die Ersatzkasse UVG zieht von säumigen Arbeitgebern die geschuldeten Ersatzprämien ein. Sie trägt auch die Kosten für die gesetzlichen Leistungen eines Versicherers nach Artikel 68 UVG, welcher zahlungsunfähig geworden ist.
  • Die Ersatzkasse UVG weist Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach erfolgter Mahnung nicht versichert haben, oder die keinen Versicherer gefunden haben, einem Versicherer zu.
  • Die Ersatzkasse UVG prüft und setzt das Notstandsabkommen um.
  • Der Bundesrat kann der Ersatzkasse UVG auch Aufgaben übertragen, die nicht in den Tätigkeitsbereich der anderen Versicherer fallen.

Kontakt

Ersatzkasse UVG
Richtiplatz 1
8304 Wallisellen

Tel. 058 358 05 70

info@ersatzkasse.ch

Ersatzkasse UVG | c/o Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG | Richtiplatz 1 | 8304 Wallisellen

 

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