• Accordo scopertura 701192

Notstandsabkommen

Zur Vermeidung von Versicherungsnotständen bzw. Deckungslücken, welche infolge Vertragsaufhebung oder Versichererwechsel auftreten können, hat die Ersatzkasse UVG mit den beigetretenen Versicherern nach Art. 68 UVG das Notstandsabkommen abgeschlossen:

 

Aufgrund diesem Abkommen, setzen die Versicherer UVG-Verträge, die von einer Vertragspartei gekündigt oder aufgehoben worden sind resp. aus irgend einem Grund ausser Kraft getreten sind, auf Verlangen des Versicherungsnehmers und im Auftrag der Ersatzkasse UVG wieder in Kraft.

 

Der Versicherungsnehmer kann sein Begehren innert dreier Jahre seit der Auflösung des Vertrages stellen, wenn seine Arbeitnehmer nicht inzwischen bei einem anderen Versicherer gemäss UVG versichert sind.

 

Wünschen Sie eine rückwirkende Reaktivierung Ihres Vertrags, so bitten wir Sie, das nachfolgende Formular vollständig auszufüllen und an uns zu übermitteln.

 

Das Notstandsabkommen finden Sie hier

Angaben Arbeitgeber
Firma *

Kontaktperson *

E-Mail *

Die Meldung erfolgt für


Für eine Bearbeitung Ihres Anliegens muss zum Abschluss dieses Formulars zwingend ein Mandatsvertrag/Vollmacht übermittelt werden.

Angaben zur bisherigen Versicherung
Bisheriger Versicherer *

Datum Kündigung *


Bestätigung
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben erwähnten Angaben und wünsche eine Anwendung des Notstandsabkommen.


Für eine Bearbeitung Ihres Anliegens muss zum Abschluss dieses Formulares zwingend das Kündigungsschreiben übermittelt werden.

Ohne Ihr Einverständnis ist die Anwendung des Notstandsabkommens nicht möglich. Somit sind Sie verpflichtet, selbständig eine UVG-Versicherung abzuschliessen.

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Dokumentenupload Mandant/Vollmacht (falls im Mandatsverhältnis)

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Ersatzkasse UVG | c/o Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG | Richtiplatz 1 | 8304 Wallisellen

 

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