Selbstdeklaration
Sie haben festgestellt, dass Sie für eine gewisse Periode keine UVG-Versicherung für Ihre Angestellten abgeschlossen haben?
Mittels dem nachfolgenden Formular Selbstdeklaration können Sie die entstandene Säumnisdauer (als Säumnisdauer gilt die Periode zwischen dem Beginn der vom Arbeitgeber versäumten Versicherungspflicht und dem Beginn des Versicherungsvertrages bzw. bis zum Wegfall der Versicherungspflicht) rückwirkend anmelden.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich während der Säumnisdauer kein Unfall ereignet hat. Ansonsten bitten wir Sie das Formular Unfallmeldung auszufüllen.
Anhand dieser Selbstdeklaration und den nachfolgend beschriebenen Unterlagen stellen wir Ihnen eine Prämienabrechnung zu. Gleichzeitig verzichten wir auf eine Strafanzeige infolge Verletzung Ihrer Melde- und Versicherungspflichten gemäss UVG.