VA/VM/BGSA
Die zuständigen Behörden melden der Ersatzkasse UVG Arbeitgeber, bei denen nicht abschliessend geklärt werden konnte, ob das Personal gegen die Folgen von Unfall gemäss UVG versichert haben.
Die Ersatzkasse UVG hat den gesetzlichen Auftrage abzuklären, ob eine Unfallversicherung gemäss UVG abgeschlossen wurde.
Über folgende Kanäle gelangen die Meldungen zur Ersatzkasse UVG:
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (VA)
- Verdachtsmeldungen Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG (VM)
- Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)